| Richtlinien für zulässiges eMail-Marketing |
Die rechtlichen Änderungen in Sachen eMail-Marketing verunsichern viele Unternehmen. Abhilfe schafft nun der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft mit einer neuen Richtlinie für zulässiges eMail-Marketing.Der Grat zwischen Spam und seriöser Werbung über eMails sei oft schmal und die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen werden diesbezüglich immer strenger, berichtet Torsten Schwarz vom eco Verband. Zwar sei es verständlich, dass der Gesetzgeber die Grenzen enger ziehe, da der Anteil unerwünschter eMails nach wie vor hoch sei. Jedoch werde es dadurch für Unternehmen immer schwieriger, sich auf legalem Boden zu bewegen.
Wichtigste Voraussetzung für die Zulässigkeit von Werbe-eMails ist die
wirksame Einwilligung des Empfängers in die Zusendung. Diese muss vom
Unternehmen eindeutig nachgewiesen werden können. eco empfiehlt das so
genannte "Double-Opt-in-Verfahren", in dessen Rahmen der Empfänger
zweimal erklärt, dass er die Zusendung bestimmter eMails wünscht. Auch
auf das Widerrufsrecht muss der Empfänger hingewiesen werden, ebenso
muss die Abbestellung so einfach wie möglich sein. Hier sei die beste
Variante, einen entsprechenden Link direkt in jeder versendeten eMail
zu platzieren, rät Schwarz. Richtlinien vom Verband der deutschen Internetwirtschaft als 26 seitiges PDF . Quelle: www.ecin.de
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