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Strengere Regelungen für Email-Marketing |
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Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag das neue Telemediengesetz
verabschiedet, das am 1.3.2007 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht
für E-Mail-Werbung neue Pflichten bei der Gestaltung der Betreffzeile
vor. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Im besonderen dürfen zukünftig im Betreff und der Kopfzeile
weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Aussendung
verschleiert werden.
Was Sie als e-Mail-Versender ab 01.03.07 noch beachten sollten?
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