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Strengere Regelungen für Email-Marketing Drucken E-Mail

Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag das neue Telemediengesetz verabschiedet, das am 1.3.2007 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht für E-Mail-Werbung neue Pflichten bei der Gestaltung der Betreffzeile vor. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.


Im besonderen dürfen zukünftig im Betreff und der Kopfzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Aussendung verschleiert werden.


Was Sie als e-Mail-Versender ab 01.03.07 noch beachten sollten?

 

 
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