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Was ist ein KK Antrag
Konnektivitäts-Koordination (kurz: ChProv (früher kurz: KK) für 'change provider' = 'wechsle Provider') ist die Bezeichnung der DENIC für das Verfahren zum Wechsel des Providers einer Domäne. Er wird von deutschen Providern aber gerne für sämtliche Top-Level-Domains verwendet, obwohl die Verwaltungsstellen (NIC) jeweils eigene Bezeichnungen und oftmals auch ganz andere technische Abläufe für solch einen Vorgang haben. Zuständigkeitsstrukturen von Providern und DENICDie DENIC ist genossenschaftlich organisiert, d. h. sie wurde von Internetprovidern als zentrale Verwaltungsstelle für die Top-Level-Domain .de gegründet, um für diese Provider die Verwaltung zu übernehmen. Die Provider bieten die Dienstleistung „Registrierung einer .de-Domain“ sowohl direkt am Markt als auch gegenüber Wiederverkäufern an, die sich ihrerseits wieder direkt an Kunden, und eventuell auch an Wiederverkäufer wenden. Ein Domaininhaber hat also entweder direkt bei einem DENIC-Mitglied oder bei einem Provider, der seinerseits direkt oder indirekt bei einem DENIC-Mitglied Kunde ist, eine Domain registriert. Daraus resultiert eine Art Baumstruktur der Zuständigkeiten für die Domains. Technischer AblaufEin KK wird gestartet, indem ein Kunde einen Provider beauftragt, eine bestehende Domain zu übernehmen. Der Provider soll laut DENIC-Richtlinien prüfen, ob der Kunde dazu berechtigt ist. Das ist anzunehmen, sofern der Eintrag des Admin-C der Domain mit den Kundendaten identisch ist. Ist der Provider direkt DENIC-Mitglied, so wird er über das elektronische Interface (PGP-signierte E-Mail) den Auftrag an die DENIC senden. Ist er kein Mitglied, so wird er den Auftrag in irgendeiner Form an seinen übergeordneten Provider weiterleiten, der ihn ggf. noch weiter nach „oben“ in der Baumstruktur leitet, bis er ein DENIC-Mitglied erreicht. Die DENIC verständigt aufgrund des KK-Antrags das bisher für die Domain zuständige DENIC-Mitglied. Dieser Provider verständigt seinerseits seinen Kunden (Direkt-Kunde oder Unterprovider) von dem KK-Antrag und wartet auf eine Äußerung, ob dem Antrag stattgegeben werden kann, oder ob er abgelehnt werden soll. Die Antwort leitet der Provider dann zurück zur DENIC, die entsprechend handelt. Schweigt der Kunde, so wird der Provider den KK-Antrag im Zweifel ablehnen. Erhält die DENIC nach Ablauf der Wartefrist von dem bisherigen Provider keine Antwort, so wird dem KK-Antrag stattgegeben. Damit KK-Aufträge nicht unabsichtlich unbeachtet bleiben, schickt die DENIC aber nach der ersten Mitteilung noch eine Erinnerung an den Provider, bevor sie die Domain nach Fristablauf überträgt. Entnommen aus Wikipedia . Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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